Damit konnten Vorhaben mit einem Kredit-/Beteiligungsvolumen von über 16 Millionen Euro ermöglicht werden, die ohne diese Unterstützung gar nicht oder nicht in dem beabsichtigen Umfang hätten umgesetzt werden können.
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Die Bürgschaftsbank hat im Jahr 2019 Bürgschaften und Garantien von über 10,7 Millionen Euro der mittelständischen Wirtschaft in Bremen zur Verfügung gestellt.
Damit konnten Vorhaben mit einem Kredit-/Beteiligungsvolumen von über 16 Millionen Euro ermöglicht werden, die ohne diese Unterstützung gar nicht oder nicht in dem beabsichtigen Umfang hätten umgesetzt werden können.
Anzahl genehmigter Vorhaben
46Bürgschaften/Garantien
10,7 Mio. EuroKredite/Beteiligungen
16,1 Mio. EuroEtablierte Unternehmen
79,5 %Existenzgründungen gesamt
19,5 %davon Neugründungen
44 %davon Nachfolge
56 %Handwerk
19,5 %Handel
30,4 %Industrie
4 %Gartenbau
-Gastgewerbe
10,8 %Verkehrsgewerbe
-Dienstleistungen / Sonstige
34,7 %Freie Berufe
-Landwirtschaft
-Sparkassen
56,5 %Genossenschaftsbanken
28,3 %Privatbanken
8,7 %Weitere
6,5 %Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms "BBB direkt" und Anfragen können in Bremen aber auch direkt an die Bürgschaftsbank gerichtet werden.
Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind, aber Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.
Antragsteller können sich auch direkt, das heisst ohne vorherige Einschaltung einer Hausbank an die Bürgschaftsbank wenden.
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