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PRESSE

Angebot für potenzielle Nachfolger

01.04.2022 Bremen

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Quelle: Bürgschaftsbank Bremen GmbH

Die Unternehmensnachfolge gehört zu den wichtigsten Themen im Handwerk. In den kommenden Jahren stehen etliche Firmen zur Übergabe in jüngere Hände an. Doch eine Hürde ist nicht selten die Finanzierung. Junge Fachkräfte, die als Nachfolger infrage kommen, haben häufig nicht das nötige Kapital. Um es zu beschaffen, gibt es außer dem klassischen Kredit die Möglichkeit einer stillen Beteiligung.

Eine stille Beteiligung führt dem Unternehmen nicht nur Liquidität zu, sondern stärkt auch gleichzeitig das wirtschaftliche Eigenkapital“, beschreibt Rolf Sinn von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Bremen (MBB), einer Tochter der Bürgschaftsbank Bremen, ein wesentliches Merkmal dieser Finanzierungsform. Der Vorteil liegt ihm zufolge vor allem darin, dass die Bonität und das Rating des Unternehmens verbessert werden, ohne dass der Beteiligungsgeber in die Geschäftsführung eingreift. „Wir reden der Geschäftsführung definitiv rein. Nur wenn Entscheidungen getroffen werden sollen, die weit über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen, gibt es eine Zustimmungspflicht“, sagt Sinn.

Gerade für potenzielle Übernehmer sind seiner Aussage nach die finanziellen Hürden oft hoch. „Oft fordern Banken einen Eigenkapital-Anteil, der bis zu 20 Prozent und mehr betragen kann. Für angestellte leitende Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, die ihrem Chef oder ihrer Chefin nachfolgen möchten, ist das häufig zu viel, gerade wenn es sich um ein etwas größeres Handwerksunternehmen handelt. Hier kann eine stille Beteiligung hilfreich sein, weil sie als wirtschaftliches Eigenkapital angesehen wird.“

Eine stille Beteiligung käme Sinn zufolge vor allem in Betracht, wenn ein Unternehmen Kapital für Zukunftsinvestitionen benötigt, die Hausbank aber zögerlich ist. Auch für Unternehmen, die grundsätzlich stabil aufgestellt, aber unverschuldet in einen Liquiditätsengpass gekommen sind, beispielsweise durch die Folgen von Corona, sei die stille Beteiligung eine Möglichkeit. Gegebenenfalls könne diese mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bremen kombiniert werden.

Eine stille Beteiligung muss in der Regel fünf Jahre bestehen, damit sie als Eigenkapital angesehen werden kann. Die maximale Laufzeit beträgt zehn Jahre. Die Rückzahlung der stillen Beteiligung ist erst komplett nach Ende der Laufzeit fällig und kann auch in Raten erfolgen. Als Kosten fallen für das Unternehmen regelmäßige Vergütungen, eine Garantieprovision sowie ein einmaliges Bearbeitungsentgelt an. Außerdem steht dem Beteiligungsgeber eine vorher definierte Gewinnbeteiligung zu.

Unternehmen, die sich über eine stille Beteiligung informieren möchten, können sich an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Bremen (MBB) wenden.

Kontakt:
Rolf Sinn
Telefon: 0421 / 335 23 49
E-Mail: r.sinn@mb-bremen.de