Zum 01.10.2023 erfolgte eine Anpassung der „Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen“ (ABB).
Das Wichtigste vorweg:
Materielle Auswirkungen ergeben sich für Sie nicht.
Einzelne Textpassagen wurden umgegliedert sowie redaktionell bzw. klarstellend überarbeitet. Ferner wurde ergänzend der Hinweis aufgenommen, dass die Bürgschaften von Land und Bund rückverbürgt sind.
Und auch wichtig für Sie:
Unsere Bürgschaft wirkt, gemäß CRR, Eigenkapital entlastend. Das Risikogewicht, der durch Land und Bund rückverbürgten Teile von 65 % unseres Bürgschaftsobligos, beträgt 0%. Risikopositionen gegenüber der Bürgschaftsbank (35 %) entsprechen einem Risikogewicht von 20 %.
Für all jene unter Ihnen, die mit mehreren Bürgschaftsbanken zusammenarbeiten, sei bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen, dass die „Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen“ seit 01.07.2017 bundeseinheitlich gegliedert und formuliert sind. Lediglich der Haftungsumfang sowie die Konditionsgestaltung unterliegen den jeweils individuellen Usancen der Bürgschaftsbanken.
Wir freuen uns über Ihre Bürgschaftsanträge.