Damit konnten Vorhaben mit einem Kredit-/Beteiligungsvolumen von mehr als 26,3 Millionen Euro ermöglicht werden, die ohne diese Unterstützung gar nicht oder nicht in dem beabsichtigen Umfang hätten umgesetzt werden können.
Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Finanzierungsportal an.
Verwalten Sie Ihre Anträge sicher und einfach in Ihrem persönlichen Servicebereich.
Anfrage startenProfil - Zahlen & Fakten
Die Bürgschaftsbank Bremen GmbH hat im Jahr 2025 Bürgschaften und Garantien von mehr als 17 Millionen Euro der mittelständischen Wirtschaft in Bremen zur Verfügung gestellt.
Damit konnten Vorhaben mit einem Kredit-/Beteiligungsvolumen von mehr als 26,3 Millionen Euro ermöglicht werden, die ohne diese Unterstützung gar nicht oder nicht in dem beabsichtigen Umfang hätten umgesetzt werden können.
Bürgschaften/Garantien
17 Mio. EuroKredite/Beteiligungen
26,3 Mio. EuroEtablierte Unternehmen
56,4 %Existenzgründungen gesamt
43,6 %davon Neugründungen
37,5 %davon Nachfolge
50 %davon Tätige Beteiligungen
12,5 %Handwerk
30,9 %Handel
20 %Industrie
3,6 %Hotel- und Gastgewerbe
14,6 %Dienstleistungen / Sonstige
27,3 %Freie Berufe
3,6 %Sparkassen
56,4 %Genossenschaftsbanken
18,2 %Privatbanken
7,3 %Weitere
12,7 %Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms "BBB direkt" und Anfragen können in Bremen aber auch direkt an die Bürgschaftsbank gerichtet werden.
Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind, aber Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.
Antragsteller können sich auch direkt, das heisst ohne vorherige Einschaltung einer Hausbank an die Bürgschaftsbank wenden.
Persönliche Beratung
Unsere Finanzierungsexperten beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu den Themen Gründung,
Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung.
Montag - Donnerstag 8:00-17:00 Uhr
Freitag 8:00-14:00 Uhr