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Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Bürgschaft. Sollten Sie nicht finden, was Sie suchen, zögern Sie nicht uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms "BBB direkt" und Anfragen können in Bremen aber auch direkt an die Bürgschaftsbank gerichtet werden.

Was ist das Ziel der Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind, aber Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.

Was ist eine "direkte Bürgschaft"?

Antragsteller können sich auch direkt, das heisst ohne vorherige Einschaltung einer Hausbank an die Bürgschaftsbank wenden.

Was kostet eine Bürgschaft?

Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Gebühren an. Bitte entnehmen Sie nähere Detailinformationen den einzelnen Programmen. Bei einer Ablehnung eines Bürgschaftsantrags werden keine Gebühren erhoben (Ausnahme: Direkte Antragstellung über BBB direkt. Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Avalprovision erhoben, die zum 01.01. eines jeden Jahres fällig wird.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage.

Kann man eine Bürgschaft nur einmal beantragen?

Nein, Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für ein Unternehmen oder einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 2 Mio. Euro überschreiten darf.

Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?


Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsregeln nicht "beihilfefähig" sind.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Bremen für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.

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