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Finanzierungsanlässe: Existenzgründungen, Unternehmens-Nachfolgen, Tätige Beteiligungen, Investitionen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel, Avalkredite, Leasingfinanzierungen
Bürgschaftshöchstbetrag: 2.000.000,00 € (für alle Kreditarten)
Verbürgungsgrad: max. 80 % (für alle Verwendungszwecke)
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Sie haben mit Ihrer Hausbank erfolgreich über eine Investitionsfinanzierung oder einen größeren Kreditrahmen verhandelt. Gemeinsam haben Sie einen Finanzierungsplan erarbeitet. Die Hausbank stellt gemeinsam mit Ihnen den Bürgschaftsantrag. Diese Abstimmung kann zeitaufwendig sein.
Die Entscheidung bei Ihrer Hausbank benötigt noch Zeit oder Sie haben bisher noch keine Hausbank zur Begleitung Ihres Vorhabens gefunden.
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Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms "BBB direkt" und Anfragen können in Bremen aber auch direkt an die Bürgschaftsbank gerichtet werden.
Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind, aber Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.
Antragsteller können sich auch direkt, das heisst ohne vorherige Einschaltung einer Hausbank an die Bürgschaftsbank wenden.